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Aufgaben des Datenschutzbeauftragen sind in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klar definiert und

beinhalten hier in erster Linie die Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit personenbezogenen Daten.

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  • Transparente Gestaltung der Prozesse der Datenverarbeitung im Unternehmen
  • Analyse von Prozessabläufen
  • Überwachung von technischen Geräten im Hinblick auf DSGVO konforme Datensicherung
  • Dokumentation des Datenschutzes
  • Prüfungen, ob Richtlinien eingehalten werden
  • Ansprechpartner für Fragen
  • Schulungen

 

Wann bedarf es einen Datenschutzbeauftragten?

→ Ein Datenschutzbeauftragter muss dann bestimmt werden, wenn in einem Unternehmen oder Verein

Mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Der Datenschutzbeauftragte ist der entsprechenden Behörde anzuzeigen.

 

 

Umsetzung in Ihrem Unternehmen

  • Bewusstsein schaffen für personenbezogene Daten und wo sie zu finden sind.
  • Analyse und Dokumentation der Prozesse bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AV-Verträge)
  • Erstellung von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM´s)
  • Mitarbeiterschulungen

 

Weil es für Ihr Unternehmen verpflichtend ist

oder weil Sie es selbst wollen!

Kontaktieren Sie mich!

kontakt@scholl-datenschutz.de

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Viktoria Scholl

Oberzollbrücke 22

87527 Ofterschwang

Email: kontakt@scholl-datenschutz.de

Tel.: +49 15901249023

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Datenschutzbeauftragte Viktoria Scholl (C) 2024 - alle Rechte vorbehalten

Tel.: +49 15901249023 /  +49 8321 6076385

 

Email: kontakt@scholl-datenschutz.de

 

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