Aufgaben des Datenschutzbeauftragen sind in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klar definiert und
beinhalten hier in erster Linie die Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Wann bedarf es einen Datenschutzbeauftragten?
→ Ein Datenschutzbeauftragter muss dann bestimmt werden, wenn in einem Unternehmen oder Verein
Mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Der Datenschutzbeauftragte ist der entsprechenden Behörde anzuzeigen.
Umsetzung in Ihrem Unternehmen
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Viktoria Scholl
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